Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Online-Seminare, physische Workshops, Coaching und KI-Dienstleistungen

Stand: 27. August 2025

Anbieter:

Dirk Eidner – EINFACH EIDNER
Albertus-Magnus-Str 39
71229 Leonberg
E-Mail: [email protected]
(nachfolgend „Anbieter“ genannt)

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Online-Seminaren (Live-Veranstaltungen), die Bereitstellung von digitalen Inhalten (insbesondere Online-Kurse als Aufzeichnung), physischen Workshops, Präsenzseminaren sowie die Erbringung von Coaching und KI-basierten Dienstleistungen, einschließlich der Entwicklung individueller KI-Lösungen und kundenspezifischer Anpassungen (nachfolgend zusammenfassend „Leistungen“), die zwischen dem Anbieter und Teilnehmern oder Kunden (nachfolgend „Kunde“) über die Website https://www.einfach-eidner.de, individuelle Angebote oder andere Vertriebskanäle abgeschlossen werden.

2. Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der jeweils gebuchten bzw. beauftragten Leistung, wie z.B. die Teilnahme an Online-Seminaren (z.B. „Zeitgewinn statt Überstunden: KI-Methoden für Büroangestellte“), physischen Workshops, Präsenzseminaren, die Durchführung von Coaching-Maßnahmen oder die Erbringung von KI-basierten Dienstleistungen, einschließlich der Konzeption und Entwicklung individueller KI-Lösungen. Der genaue Leistungsumfang, spezifische Inhalte, Ziele und ggf. Zeitpläne ergeben sich primär aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters oder aus dem individuellen Angebot, das dem Vertrag zugrunde liegt.

2. Für Online-Seminare gilt: Das Online-Seminar besteht in der Regel aus Live-Online-Sessions. Details wie Anzahl, Dauer und Termine der Sessions werden auf der Website https://www.einfach-eidner.de oder im Buchungsprozess bekannt gegeben. Die Durchführung erfolgt üblicherweise über Plattformen wie Microsoft Teams. Nach erfolgreicher Buchung und Bezahlung erhält der Kunde die Zugangsdaten bzw. eine Termineinladung. Sofern nicht anders angegeben, sind weiterführende Materialien oder Aufzeichnungen der Sessions nicht im Leistungsumfang enthalten.

3. Für die Bereitstellung von digitalen Inhalten (z.B. Online-Kurse als Aufzeichnung) gilt: Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung der in der Produktbeschreibung genannten digitalen Inhalte (z.B. Videolektionen) zur zeitlich unbegrenzten Nutzung durch den Kunden. Die Bereitstellung erfolgt in der Regel durch die Übersendung eines Links, über den der Kunde auf einer Lernplattform (z.B. ThriveCart Learn) auf die Inhalte zugreifen kann. Ein physischer Versand von Datenträgern findet nicht statt. **Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die für die Nutzung des Kurses erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten sicherzustellen. Hierzu zählen ein internetfähiges Endgerät, eine stabile Internetverbindung sowie ein aktueller Webbrowser.** Der genaue Umfang und die Inhalte des Kurses ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung auf der Website.

4. Für Coaching-Leistungen gilt: Diese umfassen sowohl Einzel-Coachings als auch die Entwicklung von Lösungen gemeinsam mit dem Kunden. Der Leistungsumfang wird individuell im schriftlichen Angebot des Anbieters festgelegt. Dies umfasst insbesondere den Inhalt, die Dauer, ggf. die Anzahl der Coaching-Einheiten und die spezifischen Ziele. Der Anbieter behält sich vor, den Leistungsumfang in Absprache mit dem Kunden anzupassen, sofern dies aufgrund unvorhergesehener Umstände erforderlich ist, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert, und es wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

5. Für KI-Dienstleistungen (inkl. Entwicklungsprojekte) wird der Leistungsumfang individuell im schriftlichen Angebot des Anbieters festgelegt. Dies umfasst insbesondere die Spezifikationen und Funktionalitäten einer zu entwickelnden KI-Lösung, die zu verwendenden Technologien (z.B. n8n, Airtable, ChatGPT) sowie die Verantwortlichkeiten der Parteien (z.B. Beschaffung von Lizenzen durch den Kunden). Der Anbieter behält sich vor, den Leistungsumfang in Absprache mit dem Kunden anzupassen, sofern dies aufgrund unvorhergesehener technischer, rechtlicher oder sonstiger wesentlicher Umstände erforderlich ist, um die vereinbarten Ziele zu erreichen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert, und es wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.

6. Sofern die Entwicklung einer individuellen KI-Lösung (z.B. ein KI-Assistent) Vertragsgegenstand ist, handelt es sich in der Regel um einen Werkvertrag, für den die Regelungen zur Abnahme gemäß § 13 dieser AGB gelten, sofern im Angebot nicht abweichend geregelt. Dies bedeutet, dass der Kunde die entwickelte Lösung auf ihre Funktionalität und vereinbarte Eigenschaften prüft und diese abnimmt.

7. Für physische Workshops und Präsenzseminare gilt: Der Leistungsumfang umfasst die Durchführung der Veranstaltung am vereinbarten Ort und Termin gemäß der Beschreibung im Angebot. Dies beinhaltet in der Regel die Bereitstellung von Schulungsunterlagen und Übungsmaterialien, sofern nicht anders angegeben. Der Veranstaltungsort wird im Angebot oder in der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Erfolgt die Durchführung in den Räumlichkeiten des Kunden (Inhouse-Veranstaltung), ist der Kunde für die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und der gegebenenfalls im Angebot spezifizierten Infrastruktur verantwortlich, siehe hierzu auch § 5 Abs. 7. Die im Angebot festgelegte maximale Teilnehmerzahl ist verbindlich; eine Überschreitung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters und kann zu zusätzlichen Kosten führen. Änderungen des Veranstaltungsortes oder Termins aus wichtigen Gründen (z. B. Verfügbarkeit des Raumes seitens des Anbieters bei externen Veranstaltungen) bleiben vorbehalten; der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Reise- und Übernachtungskosten des Kunden zu externen Veranstaltungsorten trägt dieser selbst, sofern nicht anders vereinbart. Reise- und Übernachtungskosten des Anbieters für Inhouse-Veranstaltungen sind vom Kunden zu tragen, sofern das individuelle Angebot keine hiervon abweichende Regelung (z.B. Pauschalpreis inklusive Reisekosten) enthält; Details hierzu können im Angebot oder gemäß § 4 Abs. 7 geregelt werden.

8. Ist der Anbieter gehindert, die vereinbarten Leistungen aus Gründen zu erbringen, die aus der Sphäre des Kunden stammen (z.B. mangelnde Mitwirkung, Nichtereichen technischer Voraussetzungen beim Kunden, fehlende Lizenzen, Nichtbereitstellung des Veranstaltungsortes bei Inhouse-Veranstaltungen), bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Eventuell ersparte Aufwendungen oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erzielte Erlöse wird sich der Anbieter anrechnen lassen.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

1. Die Präsentation der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

2. Bei Buchung über die Website gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Teilnahme am Online-Seminar oder zur Buchung von standardisierten Dienstleistungen ab, indem er den Buchungs-/Bezahl-Button anklickt und den anschließenden Bezahlvorgang erfolgreich abschließt. Vor Absenden der Buchung kann der Kunde seine Eingaben jederzeit überprüfen und korrigieren.

3. Ein Vertrag über auf der Website angebotene Leistungen kommt zustande, sobald der Anbieter die erfolgreiche Buchung und ggf. Zahlung bestätigt, in der Regel durch eine automatisierte E-Mail.

4. Bei individuellen Coaching-, KI-Dienstleistungen oder Präsenzveranstaltungen (insbesondere Workshops und Seminare) erstellt der Anbieter auf Anfrage des Kunden ein individuelles schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme (z.B. per E-Mail oder unterzeichnetes Angebot) dieses Angebots durch den Kunden zustande. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots bedürfen ebenfalls der Schriftform. Das Angebot des Anbieters ist, sofern nicht anders angegeben, für die im Angebot genannte Frist bindend.

5. Der Anbieter speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht zwingend dauerhaft in einer für den Kunden jederzeit zugänglichen Form. Die Vertragsdetails ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website oder dem individuellen Angebot sowie der Buchungs- oder Auftragsbestätigung und diesen AGB. Der Vertragstext sowie diese AGB werden dem Kunden nach Vertragsschluss in Textform (z.B. per E-Mail) zugesandt. Es wird empfohlen, diese Unterlagen für die eigenen Zwecke zu speichern oder auszudrucken.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters ausgewiesenen Preise oder die im individuellen Angebot genannten Preise. Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Der Anbieter macht von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch. Die in Rechnung gestellten Beträge sind daher von der Umsatzsteuer befreit und enthalten keine Umsatzsteuer.

2. Die Zahlung für über die Website gebuchte Leistungen erfolgt in der Regel unmittelbar bei der Buchung über die angebotenen Zahlungsdienstleister (z.B. Stripe). Bei individuell vereinbarten Leistungen (Coaching, KI-Dienstleistungen, Präsenzveranstaltungen) erfolgt die Zahlung auf Rechnung oder gemäß den im Angebot festgelegten Zahlungsmodalitäten (z.B. Anzahlung, Ratenzahlung).

3. Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss bzw. Rechnungsstellung fällig. Der Zugang zu Leistungen oder die Erbringung von Leistungen kann von der vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung abhängig gemacht werden. Bei KI-Dienstleistungen kann eine Aufteilung der Zahlung in eine Anzahlung, eine Rate während der Entwicklung und eine Schlusszahlung nach Abnahme vereinbart werden.

4. Sofern für die Nutzung bestimmter KI-Lösungen oder Plattformen (z.B. n8n, Airtable, ChatGPT) Lizenzen oder Abonnements durch den Kunden erforderlich sind, sind diese Kosten nicht in der Vergütung des Anbieters enthalten und vom Kunden selbst zu tragen. Der Anbieter wird den Kunden im Angebot oder vorab über etwaige Lizenzkosten informieren.

5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. gegenüber Verbrauchern und 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. gegenüber Unternehmern zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Anbieter eine Mahngebühr von 5 € erheben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

6. Ist der Kunde im Falle einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Anbieter wird gegebenenfalls die gesamte bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung als pauschalierten Schadensersatz geltend machen, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Reise- und Übernachtungskosten des Anbieters, die für die Leistungserbringung am Ort des Kunden oder an einem vom Kunden bestimmten Ort (Inhouse-Veranstaltungen) anfallen, sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, das individuelle Angebot weist diese als im Pauschalpreis enthalten aus oder trifft eine andere Regelung. Die Berechnung erfolgt gemäß den Angaben im Angebot oder, falls nicht spezifiziert, nach tatsächlichem, nachgewiesenem Aufwand (z.B. Bahnfahrkarten 2. Klasse, Kilometerpauschale für PKW-Nutzung in Höhe von 0,30 €/km, angemessene Übernachtungskosten).

§ 5 Technische Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Für die Teilnahme an Online-Seminaren oder die Nutzung bestimmter KI-Dienstleistungen und Coaching-Formate kann ein Computer oder mobiles Endgerät mit Internetzugang, Lautsprecher/Kopfhörer, ggf. Mikrofon und Webcam sowie die Möglichkeit, die vom Anbieter angegebene Software oder Plattformen (z.B. Microsoft Teams) zu nutzen, erforderlich sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, diese technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten sicherzustellen und vor Beginn der Leistungserbringung zu testen.

2. Ein Ausfall der technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden entbindet diesen nicht von der Zahlungspflicht und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Nachholung, es sei denn, der Ausfall ist vom Anbieter zu vertreten.

3. Der Kunde ist verpflichtet, ihm übermittelte Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben.

4. Der Kunde ist zur aktiven Mitwirkung bei der Erbringung von Coaching- und KI-Dienstleistungen verpflichtet, soweit dies für die Zielerreichung erforderlich ist. Dies umfasst insbesondere:

  • Die rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge zu Systemen des Kunden, die für die Leistungserbringung durch den Anbieter erforderlich sind.
  • Die Beschaffung und den Betrieb der für die Nutzung der KI-Lösungen erforderlichen Lizenzen und Abonnements (z.B. für n8n, Airtable, ChatGPT), sofern nicht anders vereinbart.
  • Die Benennung eines kompetenten Ansprechpartners und die Sicherstellung dessen Erreichbarkeit.
  • Die unverzügliche und konstruktive Rückmeldung zu Entwürfen, Vorschlägen oder Teilergebnissen des Anbieters.
  • Die Durchführung von Tests und die Abgabe von Feedback innerhalb vereinbarter Fristen, insbesondere bei der Entwicklung von KI-Lösungen.
  • Die Einhaltung von vereinbarten Zeitplänen und die Teilnahme an vereinbarten Terminen.

5. Beide Parteien verpflichten sich zu einer zeitnahen Kommunikation. Anfragen der jeweils anderen Partei sollen in der Regel innerhalb von 5 Werktagen beantwortet werden, sofern keine andere Frist vereinbart ist. Bei Nichterreichbarkeit des Kunden, die zu einer erheblichen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung führt, kann der Anbieter nach angemessener Fristsetzung den Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen oder den Regelungen in § 11 kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Etwaige bis dahin entstandene Vergütungsansprüche des Anbieters bleiben unberührt.

6. Für physische Workshops und Präsenzseminare ist der Kunde oder die Teilnehmer verpflichtet, sich an die geltenden Hausordnungen des Veranstaltungsortes zu halten und Weisungen des Anbieters oder des Veranstaltungspersonals zu befolgen. Der Kunde stellt sicher, dass die angemeldeten Teilnehmer rechtzeitig vor Ort erscheinen und die maximale Teilnehmerzahl gemäß Angebot nicht überschritten wird.

7. Bei Durchführung von physischen Workshops oder Präsenzseminaren in den Räumlichkeiten des Kunden (Inhouse-Veranstaltungen) stellt der Kunde darüber hinaus sicher, dass geeignete Räumlichkeiten (Größe, Belüftung, Lichtverhältnisse etc.) sowie die im Angebot gegebenenfalls spezifizierte technische Infrastruktur (z.B. Stromanschlüsse, stabiler Internetzugang, Projektionsmöglichkeit/Beamer, Flipchart/Whiteboard) rechtzeitig und für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung stehen. Der Kunde ist für die Einhaltung der für seine Räumlichkeiten geltenden Sicherheitsvorschriften, einschließlich des Arbeitsschutzes und ggf. Hygienekonzepte, verantwortlich. Der Anbieter ist vom Kunden rechtzeitig und unaufgefordert über spezifische Sicherheitsbestimmungen, Zugangsregelungen oder sonstige relevante betriebliche Gegebenheiten zu informieren, die für die Durchführung der Leistung von Bedeutung sind.

§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dirk Eidner – EINFACH EIDNER, Albertus-Magnus-Str 39, 71229 Leonberg, E-Mail: [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Anbieter verlieren.

Bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten (z.B. Online-Kurse als Aufzeichnung) erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem Sie als Verbraucher: a) ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Anbieter mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und b) Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren. Der Anbieter holt diese Zustimmung und Bestätigung über eine separate, nicht vorangekreuzte Checkbox im Bestellprozess ein.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Dirk Eidner – EINFACH EIDNER
Albertus-Magnus-Str 39
71229 Leonberg
E-Mail: [email protected]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung / den Kauf der folgenden Ware (*): [Genaue Bezeichnung der Leistung/Ware eintragen, z.B. Online-Seminar „Zeitgewinn statt Überstunden“, Coaching-Paket, Erstellung KI-Assistent]

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 7 Stornierung und Umbuchung durch den Kunden

1. Über das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 6) hinaus ist eine Stornierung der gebuchten Leistung durch den Kunden nach Ablauf der Widerrufsfrist oder für Unternehmer unter folgenden Bedingungen möglich, sofern im individuellen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde:

  • Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung (z.B. erste Seminar-Session, erster Coaching-Termin, Projektstart bei KI-Dienstleistungen) ist der Rücktritt kostenfrei möglich.
  • Bei Stornierung weniger als 14 Tage, aber mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung, beträgt die Stornogebühr 50% der vereinbarten Gesamtvergütung.
  • Bei Stornierung 7 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung oder bei Nichtinanspruchnahme ohne Stornierung beträgt die Stornogebühr 100% der vereinbarten Gesamtvergütung.

2. Für physische Workshops und Präsenzseminare gelten folgende abweichende Stornierungsfristen, sofern im individuellen Angebot nicht anders geregelt: Bei Stornierung bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der Rücktritt kostenfrei möglich. Bei Stornierung weniger als 21 Tage, aber mehr als 10 Tage vor Beginn, beträgt die Stornogebühr 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Bei Stornierung 10 Tage oder weniger vor Beginn oder bei Nichtinanspruchnahme ohne Stornierung beträgt die Stornogebühr 100 % der vereinbarten Gesamtvergütung. Zusätzlich können Kosten für vom Anbieter bereits verbindlich gebuchte und nicht stornierbare externe Räumlichkeiten oder Materialien Dritter in Rechnung gestellt werden, sofern diese nicht anderweitig gedeckt werden können; der Kunde wird hierüber vorab informiert. Für Inhouse-Veranstaltungen gilt dies entsprechend für vom Anbieter nachweislich bereits getätigte, nicht stornierbare Aufwendungen (z.B. Reisebuchungen), sofern diese nicht durch die Stornogebühr gedeckt sind und im Angebot keine anderslautende Regelung getroffen wurde.

3. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist. Bei individuell entwickelten KI-Lösungen kann der Anbieter im Falle einer Stornierung nach Projektbeginn die bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich erbrachten und nachgewiesenen Aufwände abrechnen, sofern diese die Stornopauschale übersteigen; dies wird dem Kunden vorab mitgeteilt. Dies gilt insbesondere für bereits erstellte Konzepte, Designs, entwickelte Softwarekomponenten und angefallene Lizenzkosten.

4. Die Stornierung muss in Textform (z.B. per E-Mail) gegenüber dem Anbieter erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Erklärung beim Anbieter.

5. Für Online-Seminare, physische Workshops, Präsenzseminare und Gruppen-Coachings gilt: Der Kunde hat jederzeit das Recht, vor Beginn der Leistung einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Gebühren. Der ursprüngliche Kunde bleibt jedoch Vertragspartner und haftet gesamtschuldnerisch für die Zahlung der Vergütung.

6. Nimmt der Kunde einzelne Teile der vereinbarten Leistung (z.B. einzelne Seminar-Sessions, Coaching-Termine) nicht wahr, ohne dass dies vom Anbieter zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung.

7. Verschiebungen von vereinbarten Terminen (z.B. Coaching-Sitzungen) durch den Kunden sind bis zu 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern einvernehmlich ein Ersatztermin gefunden wird. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen behält sich der Anbieter vor, den Termin vollumfänglich zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Die in diesem Paragraphen genannten Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gelten nicht für Verträge über die Bereitstellung von digitalen Inhalten (z.B. Online-Kurse als Aufzeichnung), sobald dem Kunden der Zugang zu den Inhalten gewährt wurde. Für diese Produkte gilt ausschließlich das gesetzliche Widerrufsrecht und dessen Erlöschen gemäß § 6 dieser AGB.

§ 8 Ausfall oder Verschiebung durch den Anbieter

1. Der Anbieter behält sich vor, Leistungen aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Nichterreichen einer im Angebot oder der Leistungsbeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl bis zu einer angemessenen Frist vor Leistungsbeginn.
  • Ausfall des Dozenten oder Coaches (z.B. wegen Krankheit). In diesem Fall wird der Anbieter sich bemühen, zeitnah einen Ersatztermin oder einen qualifizierten Ersatzdozenten/-coach zu stellen.
  • Technische Probleme auf Seiten des Anbieters, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen.
  • Probleme mit dem Veranstaltungsort bei physischen Workshops oder Präsenzseminaren (z.B. Unverfügbarkeit des Raumes), sofern der Anbieter für die Bereitstellung des Veranstaltungsortes verantwortlich ist. Fällt eine Inhouse-Veranstaltung aufgrund von Problemen mit den Räumlichkeiten des Kunden aus, die dieser zu vertreten hat, gilt § 2 Abs. 7.
  • Höhere Gewalt.

2. Im Falle einer vollständigen Absage einer Leistung durch den Anbieter, für die kein Ersatztermin angeboten werden kann oder vom Kunden nicht akzeptiert wird, wird die bereits gezahlte Vergütung vollständig und unverzüglich zurückerstattet.

3. Im Falle einer Verschiebung oder der Notwendigkeit von Ersatzterminen werden die Kunden frühestmöglich informiert. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm das Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung des neuen Termins unzumutbar ist. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.

4. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche (z.B. für Reise- oder Übernachtungskosten bei physischen Workshops oder Präsenzseminaren, die dem Kunden für die Anreise zu einer vom Anbieter organisierten Veranstaltung entstanden sind), sind ausgeschlossen, soweit nicht § 10 (Haftung) etwas anderes bestimmt.

§ 9 Nutzungs- und Urheberrechte

1. Alle im Rahmen der Leistungen vom Anbieter zur Verfügung gestellten Inhalte, Unterlagen, Präsentationen, Software, Konzepte, Designs und entwickelten KI-Lösungen (nachfolgend „Materialien“) sind urheberrechtlich geschützt und stehen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, im alleinigen Eigentum und unter dem Urheberrecht des Anbieters.

2. Der Kunde erhält, sofern im individuellen Angebot nicht abweichend geregelt, ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich auf die Dauer und den Zweck des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an den ihm überlassenen Materialien ausschließlich für den eigenen, internen Gebrauch oder die im Vertrag spezifizierte Nutzung.

3. Jegliche darüberhinausgehende Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung, Bearbeitung, Dekompilierung oder sonstige Verwertung der Materialien, auch auszugsweise, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt. Dies gilt insbesondere für die Anfertigung von Audio- oder Videoaufzeichnungen von Online-Seminaren, Präsenzveranstaltungen oder Coaching-Sessions durch den Kunden.

4. Für bereitgestellte digitale Inhalte (z.B. Online-Kurse als Aufzeichnung) gilt ergänzend: Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die erworbenen Inhalte für den ausschließlich persönlichen Gebrauch zu nutzen. Die Zugangsdaten zur Lernplattform sind personengebunden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Jede Form der kommerziellen Weiternutzung, Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung ist untersagt und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Anbieters.5. Bei individuell für den Kunden entwickelten KI-Lösungen oder Softwarekomponenten (z.B. KI-Assistenten, n8n-Workflows, Prompts) gilt:

  • a) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, verbleiben die Urheberrechte und umfassenden Nutzungs- und Verwertungsrechte beim Anbieter. Dem Kunden wird nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den im Angebot definierten Zweck und Umfang eingeräumt.
  • b) Eine Weitergabe der KI-Lösung oder von Teilen davon (z.B. Quellcode, spezifische Konfigurationen, Prompts) an Dritte, deren Bearbeitung, Dekompilierung oder Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde die KI-Lösung für die Entwicklung ähnlicher Lösungen für Dritte nutzen möchte.
  • c) Der Anbieter behält sich das Eigentum an allen überlassenen Materialien und entwickelten Lösungen bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor. Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung.
  • d) Sofern dem Kunden im Rahmen der Entwicklung Open-Source-Komponenten oder -Technologien zur Verfügung gestellt werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten zusätzlich. Der Anbieter wird den Kunden auf die jeweiligen Lizenzbedingungen hinweisen.
  • e) Nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder bei vollständiger Erfüllung des Vertrages (inkl. vollständiger Bezahlung) kann dem Kunden auf Anfrage ein erweitertes Nutzungsrecht eingeräumt werden, welches die Bearbeitung, Weiterentwicklung und kommerzielle Nutzung der KI-Lösung umfasst. Die Bedingungen für ein solches erweitertes Nutzungsrecht sind gesondert zu vereinbaren.

6. Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden entwickelten Lösungen und das dabei gewonnene Know-how in anonymisierter Form für eigene Zwecke, zur Weiterentwicklung und für Referenzzwecke zu nutzen, sofern dadurch keine berechtigten Interessen oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden verletzt werden. Der Anbieter wird keine kundenspezifischen Daten oder Informationen ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben.

§ 10 Haftungsbeschränkung

1. Der Anbieter bereitet die Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen vor und führt diese durch. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der vermittelten Inhalte sowie für den vom Kunden angestrebten Lernerfolg, das Erreichen bestimmter Coaching-Ziele oder die konkrete Anwendbarkeit und den wirtschaftlichen Erfolg der vermittelten Kenntnisse oder entwickelten KI-Lösungen für die individuellen Zwecke des Kunden. Insbesondere wird keine Garantie für das Erreichen bestimmter Zeitersparnisse, Umsatzsteigerungen oder sonstiger Ergebnisse durch die Anwendung der vorgestellten Methoden oder entwickelten Lösungen übernommen, es sei denn, dies wurde im Angebot ausdrücklich schriftlich als Beschaffenheit zugesichert.

2. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Anbieter unbeschränkt bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter für leichte Fahrlässigkeit nur begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

4. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

6. Für technische Störungen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z.B. Ausfall des Internets beim Kunden, Störungen bei Drittanbieter-Plattformen wie Microsoft Teams oder KI-Tool-Anbietern), wird keine Haftung übernommen, es sei denn, den Anbieter trifft ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden.

7. Für die dauerhafte Bereitstellung digitaler Inhalte (z.B. Online-Kurse) gilt: a) Der Anbieter haftet nicht für Störungen der technischen Verfügbarkeit der Lernplattform, sofern diese auf Störungen bei dem Drittanbieter der Plattform zurückzuführen sind und außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Der Anbieter wird sich jedoch bemühen, auf die Wiederherstellung der Verfügbarkeit hinzuwirken. b) Der Anbieter ist verpflichtet, für den Zeitraum der Bereitstellung Aktualisierungen (Updates) bereitzustellen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, bereitgestellte Updates innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren. Unterlässt der Kunde die Installation, haftet der Anbieter nicht für Produktmängel, die allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen sind.

8. Bei der Erbringung von KI-Dienstleistungen und der Entwicklung von KI-Lösungen gilt zusätzlich:

  • a) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der von KI-Systemen generierten Ergebnisse (z.B. Texte, Analysen), es sei denn, eine spezifische Prüfung und Freigabe durch den Anbieter wurde explizit als Leistung vereinbart. Der Kunde ist verpflichtet, von KI-Systemen generierte Inhalte vor deren produktiver Nutzung sorgfältig zu prüfen und freizugeben.
  • b) Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden durch Fehlfunktionen von KI-Software, die auf unvorhersehbarem Verhalten der KI-Modelle, Änderungen durch die KI-Tool-Anbieter oder fehlerhaften Daten des Kunden beruhen und außerhalb des direkten Einflussbereichs des Anbieters liegen, ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch fehlerhafte Prompts, unzureichende Trainingsdaten oder die Nutzung von KI-Systemen entgegen den Empfehlungen des Anbieters entstehen.
  • c) Der Kunde ist für die Sicherung seiner eigenen Daten und Systeme verantwortlich. Der Anbieter haftet nicht für Datenverlust, es sei denn, dieser wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Anbieter verursacht. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Backups seiner Daten zu erstellen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, um Datenverluste zu vermeiden.
  • d) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter durch die vom Kunden bereitgestellten oder in die KI-Systeme eingegebenen Daten entstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm verwendeten Daten rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

9. Für physische Workshops und Präsenzseminare gilt zusätzlich: Der Anbieter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände der Teilnehmer. Gegen Unfälle oder Schäden während der Veranstaltung sind die Teilnehmer nur im Rahmen ihrer eigenen Versicherungen abgesichert, sofern der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Anbieters gemäß Abs. 2 dieses Paragraphen verursacht wurde. Bei Inhouse-Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kunden obliegt diesem die Verantwortung für die Verkehrssicherheit der Räumlichkeiten und die Einhaltung der diesbezüglichen Sicherheitsvorschriften; die Haftung des Anbieters für Schäden, die auf Mängel der Räumlichkeiten oder der vom Kunden gestellten Infrastruktur zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter oder seinen Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 11 Kündigung

1. Sofern im individuellen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung keine feste Vertragslaufzeit oder spezifische Kündigungsfristen vereinbart sind (z.B. bei Coaching-Paketen oder Seminaren), können Verträge über laufende Dienstleistungen von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden. Bei Verträgen mit festgelegter Laufzeit oder einem definierten Leistungsumfang (z.B. Entwicklungsprojekt) ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Laufzeit bzw. vor vollständiger Leistungserbringung grundsätzlich ausgeschlossen, sofern im Angebot nicht anders geregelt.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn:

  • a) der Kunde mit einer fälligen Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung mehr als 30 Tage in Verzug ist;
  • b) der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß § 5 nachhaltig verletzt und dadurch die Leistungserbringung erheblich erschwert oder unmöglich macht, trotz Abmahnung;
  • c) der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere die Nutzungsrechtsbeschränkungen gemäß § 9, verstößt;
  • d) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
  • e) der Kunde Handlungen vornimmt, die den Ruf oder die Geschäftsinteressen des Anbieters schädigen.

3. Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail).

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar auf der Website https://www.einfach-eidner.de, geregelt.

2. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten zur Erbringung und Abwicklung der vertraglichen Leistungen sowie zur Kommunikation genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. an Zahlungsdienstleister, KI-Tool-Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt. Bei der Nutzung von externen KI-Tools wird der Kunde über den Einsatz und die damit verbundene Datenverarbeitung informiert.

3. Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen oder zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln und nicht ohne Zustimmung der anderen Partei Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich oder es besteht eine gesetzliche Offenlegungspflicht.

§ 13 Abnahme von Werkleistungen (insb. entwickelte KI-Lösungen)

1. Sofern die vom Anbieter zu erbringende Leistung die Erstellung eines Werkes zum Gegenstand hat (z.B. eine individuell entwickelte KI-Lösung, Software), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung des Werkes und die Abnahmebereitschaft vom Anbieter angezeigt wurde und das Werk die vertraglich vereinbarten Beschaffenheitsmerkmale aufweist bzw. keine wesentlichen Mängel vorliegen.

2. Die Abnahmekriterien können im individuellen Angebot detailliert festgelegt werden. Liegen keine spezifischen Abnahmekriterien vor, gilt das Werk als abnahmefähig, wenn es die im Angebot beschriebenen Funktionalitäten im Wesentlichen erfüllt und für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch tauglich ist. Bei KI-Lösungen können die Abnahmekriterien beispielsweise die korrekte Generierung von Inhalten, die Integration in bestehende Systeme oder die Erfüllung bestimmter Performance-Anforderungen umfassen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder unter Angabe von konkreten, wesentlichen Mängeln schriftlich zu verweigern. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung des Kunden oder nimmt der Kunde das Werk ohne Rüge wesentlicher Mängel in Gebrauch, gilt das Werk als abgenommen (fiktive Abnahme).

4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Diese sind vom Anbieter im Rahmen der Gewährleistung zu beseitigen.

5. Mit der Abnahme (oder fiktiven Abnahme) beginnt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistung) und die Gefahr geht auf den Kunden über. Die Abnahme ist zudem Voraussetzung für die Fälligkeit der Schlusszahlung, sofern im Angebot nicht anders geregelt.

6. Dieser Paragraph findet keine Anwendung auf den Kauf von standardisierten digitalen Inhalten wie Online-Kursen als Aufzeichnung, da es sich hierbei nicht um eine individuelle Werkleistung handelt.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters (Leonberg). Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

2. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

§ 15 Schlussbestimmungen (Salvatorische Klausel)

1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommende wirksame Regelung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

3. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von solchen Änderungen unberührt, es sei denn, der Kunde stimmt einer Änderung zu.